Vorher / Nachher
Auf Grund eines Gesetzes vom 29.08.2005 (BGBl. I S. 2570) wurde der
Anwendungsbereich des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) dahingehend erweitert, dass
seit dem 01.04.2006 keine Darstellung von vergleichenden bildlichen Darstellung
des Körperzustandes oder das Aussehens vor und nach einer Anwendung oder
Operation zu Werbezwecken gezeigt werden darf.
Aus diesem Grunde müssen wir auf die Darstellung von Vorher Nachher Bildern auf
unserer Webseite verzichten.
Wir können Ihnen aber gerne unsere Resultate auf Ihre Anfrage hin zuschicken.
Nachdem Sie unten Ihre Emailadresse eingetragen haben, schicken wir Ihnen gerne
einen Zugang für unsere Vorher-Nachher-Bilder: |